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Hubschrauberpilot
LoL-Versicherung

Oft gestellte Fragen zur LoL-Versicherung für Heli-Piloten

Hubschrauberpilot - Loss-of-License Versicherung
Oft gestellte Fragen (FAQ)

Oft gestellte Fragen (FAQ) von Hubschrauberpiloten zur Loss-of-License Versicherung

FAQ - Oft gestellte Fragen zur Loss-of-Licence Versicherung (LoL-Versicherung) für Hubschrauberpiloten

Als Hubschrauberpilot auf der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) kommen selbstverständlich immer Fragen auf.

Die am häufigsten aufkommenden Fragen zur Hubschrauberpilot Loss-of-Licence Versicherung wollen wir hier behandeln und beantworten.

Auf Ihrer Suche nach einer geeigneten Absicherung haben Sie bestimmt schon festgestellt, dass sehr viele Versicherer Hubschrauberpiloten gar nicht oder nur mit Ausschlüssen und Klauseln zum Nachteil des Versicherten im Leistungsfall versichern.

Solche Versicherungen decken natürlich den Bedarf, den Sie als Helikopterpilot haben nicht ausreichend ab und sind somit als nicht geeignet anzusehen.

Die am häufigsten auftretenden Fragen, mit denen sich Hubschrauberführer bei der Suche nach einer Loss-of-License Versicherung stellen, werden im Folgenden beantwortet.


Kontakt und kostenloses Angebot

Oft gestellte Fragen von Hubschrauberpiloten

Es gibt keine feste Größe, wie viel die LoL-Versicherung für Sie als Hubschrauberpilot kostet.
Der Beitrag ist abhängig vom Alter des Helikopterpiloten beim Abschluss der Versicherung.
Ein weiterer Faktor für die Höhe des Beitrags der Loss-of-License Versicherung für Helikopterpiloten ist die Höhe der versicherten Rente bei Lizenzverlust.
Lassen Sie sich ein unverbindliches und kostenloses Angebot berechnen, um Ihren persönlichen Beitrag zu erfahren!
Es gibt sogenannte Loss-of-Licence Versicherungen, die mit Argumenten wie "Einmalzahlung und Verzicht auf Verweisung" werben.
Hierbei handelt es sich um sogenannte Summenversicherungen.
Diese enthalten jedoch oft sehr gefährliche Ausschlüsse und Klauseln zum Nachteil des versicherten Hubschrauberpiloten, die im Leistungsfall zum Fallstrick werden können.
Deshalb raten wir von diesen Summenversicherungen ab.
Die wenigen Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU-Versicherungen), die Hubschrauberpiloten mit einer monatlichen Rente absichern, verzichten oftmals nicht auf die konkrete Verweisung.
Diese sind ebenfalls nicht geeignet Sie als Hubschrauberpilot optimal abzusichern.
Ein Vermittler, der Ihnen als Hubschrauberpilot eine solche Absicherung anbietet, kann es entweder nicht besser oder ist nur auf einen Abschluss aus.
Diese Versicherungen finden wir recht häufig, wenn wir bestehende Versicherungen für Hubschrauberpiloten überprüfen.
Wir sagen dazu: "FINGER WEG!"
Eine Grundfähigkeitsversicherung oder Fähigkeitenversicherungen zahlt nur dann, wenn die explizit im Versicherungsschein genannten Fähigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können.
Diese Fähigkeiten sind genau definiert.
So zahlt je nach Bedingswerk der Gesellschaft bei der Fähigkeit "Gebrauch eines Arms" die Versicherung nur dann die versicherte Rente, wenn Sie beispielsweise ein Glas Wasser nicht mehr fünf Minuten am ausgestreckten Arm halten können.
Fazit: Diese Art der Versicherung schützt Sie bei Lizenzverlust als Hubschrauberpilot überhaupt nicht und ist sinnlos!
Hier gilt das gleiche, was vorstehend über Grundfähigkeitsversicherungen und Fähigkeitsversicherungen gesagt wurde.
Entweder hat der Vermittler keine Ahnung von der Absicherung von Hubschrauberpiloten oder er bietet dies aus reinem Provisionsinteresse oder aus Unkenntnis an.
Viele an eine Versicherungsgesellschaft gebundene Vermittler können auch nichts anderes anbieten, da die Gesellschaft, die sie vertreten keine vernünftige BU-Versicherung für Hubschrauberpiloten anbietet.
Auch hier gilt:
Dies ist eine absolut unzureichende Versicherung für Sie als Hubschrauberpilot!
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt dann die versicherte Rente, wenn Sie als Hubschraubschrauberpilot nicht mehr in der Lage sind, eine irgendwie geartete berufliche Tätigkeit - z.B. als Pförtner - auszuüben.
Diese Tätigkeit muss nur theoretisch ausgeübt werden können, ist dies der Fall, zahlt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung Ihnen also ebenfalls nichts.
Bei einem Lizenzverlust (Loss-of-Licence) würden Sie wahrscheinlich keinen Cent erhalten.
Resultat: Völlig ungeeignet zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft als Hubschrauberpilot!
Eine spezielle Loss-of-License Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Helikopterpiloten bietet leider kein Berufsunfähigkeitsversicherer, der eine BU-Versicherung auf monatlicher Rentenbasis versichert, an.
Diese ist auch nicht nötig, wenn die Rahmenbedingungen der Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) für Sie als Hubschrauberpilot stimmig sind.
Hierzu zählen insbesondere:
- Bei einem Lizenzverlust aus gesundheitlichen Gründen wird die versicherte Rente gezahlt
- auf jegliche Verweisung auf einen anderen Beruf als den des Hubschrauberpiloten wird verzichtet
- Es gibt keine gefährlichen Ausschlüsse (z.B. psychische Erkrankungen wie Depression oder Burnout)
- Es gibt keine unklaren Klauseln, wie z.B. "auf Dauer oder dauerhaft", sondern klar definierte Zeiträume

Erfüllt eine BU-Versicherung, die Sie als Hubschrauberpilot abschließen, diese Kriterien, können Sie sicher sein, dass Sie die optimale Absicherung bei einem Lizenzverlust haben.
Ja, auch, wenn Sie als Helikopterpilot auf freiberuflicher Basis (Freelancer) tätig sind, können Sie unsere Loss-of-Licence Versicherung für Hubschrauberpiloten abschließen.
Leider können wir unsere LoL-Versicherung nur Helikopterpiloten in einer zivilen Anstellung, wie Rettungsdiensten, Charter, usw. anbieten.
Hubschrauberpiloten die bei der Polizei, Bundespolizei oder Bundeswehr beschäftigt sind, können wir leider nicht versichern.
Von sogenannten Cashback Versicherungen raten wir ab.
Bei den "Cash-Back" Varianten handelt es sich um eine Rentenversicherung, die mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt ist.
Die BU-Versicherung ist untrennbar mit dieser Rentenversicherung gekoppelt.
Das bedeutet, wenn Sie die Rentenversicherung kündigen oder beitragsfrei stellen möchten, ist die hiermit verbundene Berufsunfähigkeitsversicherung verloren.
Sie kann nicht separat weitergeführt werden.
Eine BU-Versicherung oder Loss-of-License Versicherung (LoL-Versicherung) sollte immer getrennt von der Altersvorsorge abgeschlossen werden.
Die Trennung ermöglicht eine wesentlich flexiblere Handhabung, als diese Verträge zu kombinieren.
Eine Loss-of-License Versicherung (LoL-Versicherung) sollte natürlich möglichst langfristig abgeschlossen werden.
Dennoch können Sie Ihre Loss-of-Licence Versicherung monatlich kündigen.
Insofern besteht keine Verpflichtung den Vertrag bis zum vereinbarten Endalter weiterzuführen.
Die Dynamik ist eine Option.
Sie dient dazu, die Inflation auszugleichen.
Wenn Sie als Helikopterpilot eine Dynamik in Ihrem Vertrag einschließen, erhöht sich die versicherte LoL-Rente jährlich.
Sie bekommen jährlich eine Mitteilung um wie viel sich der Beitrag und die versicherte Loss-of-License Rente erhöht.
Tun Sie nichts, wird die Erhöhung zum vereinbarten Zeitpunkt wirksam.
Widersprechen Sie der Dynamik, bleibt die versicherte LoL-Rente und der Beitrag so stehen, wie er vor der Dynamikerhöhung bestanden hat.
Wichtig zu wissen:
Eine Dynamik kann nicht nachträglich in einen Vertrag eingeschlossen werden.
Weil die Dynamik jedoch eine Option ist, sollte Sie jedenfalls mit beantragt werden!
Das höchstmögliche Eintrittsalter für den Abschluss einer Loss-of-Licence Versicherung als Hubschrauberpilot ist 40.
Das Eintrittsalter berechnet sich sich aus dem Beginnjahr minus Geburtsjahr.
Beispiel:
Geburtsdatum: 02.01.1985 - Beginndatum der LoL-Versicherung: 01.12.2025.
Eintrittsalter 2025 minus 1985 gleich 40.
Ein Abschluss ist noch möglich.
Bei einem Beginn 01.01.2026 wäre ein Abschluss nicht mehr möglich.
Nein!
In unserer Loss-of-Licence Versicherung (LoL-Versicherung) für Hubschrauberpiloten gibt es im Bedingungswerk keinerlei Ausschlüsse.
Wichtige Krankheiten wie zum Beispiel psychische Erkrankungen, die inzwischen den Großteil aller Berufsunfähigkeiten darstellen, sind selbstverständlich mitversichert!
Versichert sind sämtliche Krankheiten und gesundheitliche Einschränkungen, die zu einem Lizenzverlust führen können.
Ja!
Auch in der Ausbildung zum Hubschrauberpiloten können Sie eine Loss-of-Licence Versicherung abschließen!
Sollten Sie jedoch erst planen, eine Ausbildung zum Helikopterpiloten anzufangen und bereits einen Beruf ausüben, sollten Sie die Versicherung schon vor dem Beginn der Ausbildung abschließen.
Wenn Sie Versicherung bereits vor dem Beginn der Tätigkeit als Flugschüler ausüben, wird der Beruf zugrunde gelegt, den Sie momentan ausüben!
Dies hat den Vorteil, dass Sie oftmals in eine günstigere Berufsgruppe eingestuft werden können und somit einen geringeren Beitrag zahlen.

Wechseln Sie von einer günstiger eingestuften Berufsgruppe (jetziger Beruf) in eine höher eingestufte Berufsgruppe (Flugschüler in Ausbildung zum Hubschrauberpiloten), bleiben Sie in der günstiger eingestuften Berufsgruppe.
Sie zahlen also oft nicht den höheren Beitrag, den Sie als Flugschüler in Ausbildung zum Heli-Piloten zahlen müssten.
Der Wechsel in eine höhere Berufsgruppe muss dem Versicherer nicht angezeigt werden und der Versicherungsschutz besteht auch als Flugschüler in Ausbildung zum Hubschrauberpiloten in voller Höhe und in vollem Umfang weiter!

Angebot kostenlos und unverbindlich anfordern

Die obigen Fragen zur LoL-Versicherung für Hubschrauberpiloten sind natürlich nicht abschließend

Oben werden nur die am häufigsten gestellten Fragen von Hubschrauberpiloten zur LoL-Versicherung beantwortet.
Natürlich wissen wir, dass neben diesen Fragen noch viele weitere Fragen zu dem Thema Hubschrauberpilot und Loss-of-Licence auftauchen können.

Es gibt ein schönes Motto:
Fragen kostet nichts!
Wir sind auf die Absicherung von fliegendem Personal, insbesondere von Verkehrsflugzeugführern und Hubschrauberpiloten spezialisiert.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch telefonisch. Rufen Sie uns einfach an!
Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihre Fragen bezüglich des Versicherungsschutzes und der Bedingungen, Ausschlüsse und gefährlichen Klauseln beantworten und sind als Spezialist für die Absicherung von Hubschrauberpiloten in der BU-Versicherung Ihr Ansprechpartner.
Im Leistungsfall haben Sie mit unserem Leistungszertifikat einen zusätzlichen Rückhalt und Unterstützung beim Stellen des ersten Leistungsantrags durch eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei.

Oft gestellte Fragen zur Loss-of-License Versicherung (LoL-Versicherung) Hubschrauberpilot

Zusammenfassung

Als Hubschrauberpilot müssen Sie bei der Wahl der richtigen Absicherung Ihrer Arbeitskraft sehr gut aufpassen.
Oft erweisen sich Loss-of-Licence Versicherungen (LoL-Versicherungen) trotz wunderbarer Werbeaussagen als ungeeignet und schlichtweg gefährlich, da sie Klauseln und Ausschlüsse enthalten, die im Leistungsfall den finanziellen Genickbruch bedeuten können.
Wir kennen Ausschlüsse und Klauseln, die es verschiedenen Anbietern mit gut klingenden Werbeaussagen ermöglichen Ihnen als Hubschrauberpilot im Leistungsfall "das Leben schwer zu machen".
Gerne überprüfen wir Ihnen vorliegende Angebote oder bereits bestehende Absicherungen auf Deckungslücken, Ausschlüsse und gefährliche Klauseln.
Selbstverständlich ist dies für Sie kostenlos und unverbindlich!

Unsere LoL-Versicherung für Hubschrauberpiloten enthält keine gefährlichen Ausschlüsse!
Zum Beispiel sind psychische Erkrankungen ohne "Wenn und Aber" mitversichert!

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