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Hubschrauberpilot
LoL-Versicherung

Gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Gesetzliche Absicherung bei Fluguntauglichkeit als Hubschrauberpilot

gesetzliche BU-Versicherung

Wie ein Hubschrauberpilot bei Fluguntauglichkeit gesetzlich abgesichert ist

Die Frage wie Sie als Hubschrauberpilot im Falle einer Fluguntauglichkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert sind, lässt sich mit zwei Worten beantworten:
Gar nicht!
Immer noch glauben Menschen, dass die gesetzliche Rentenversicherung eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit beinhaltet und sie im Falle einer BU eine Rente zahlen würde.
In der gesetzlichen Rentenversicherung ist keine Berufsunfähigkeit versichert, sondern lediglich eine Erwerbsminderung.
Werden Sie als Hubschrauberpilot fluguntauglich und damit berufsunfähig, erhalten Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung mit größter Wahrscheinlichkeit keinen Cent!

Warum ist das so?
In der gesetzlichen Rentenversicherung ist nur eine Erwerbsminderungsrente versichert.
Das bedeutet, dass solange Sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt theoretisch zur Verfügung stehen, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung Ihnen keinen Cent bei einer Berufsunfähigkeit.
Eine Prüfung auf den vorher ausgeübten Beruf findet nicht statt!

In der gesetzlichen Rentenversicherung ist lediglich eine Erwerbsminderung versichert.
Eine Erwerbsminderungsrente wird von der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann gezahlt, wenn Sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
Was dies heißt, wird im Folgenden erklärt.
Die gesetzliche Rentenversicherung prüft bei einer Berufsunfähigkeit nicht, ob der zuletzt ausgeübte Beruf noch ausgeübt werden kann, sondern ob Sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen können.
In der Praxis bedeutet dies, dass geprüft wird, ob Sie noch irgendeiner theoretisch möglichen Arbeit nachgehen könnten.
Eine Prüfung, ob Sie noch als Hubschrauberpilot arbeiten können, findet nicht statt.

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Wann die gesetzliche Rentenversicherung eine Erwerbsunfähigkeitsrente zahlt

Die GRV (gesetzliche Rentenversicherung) unterscheidet zwischen der halben und der vollen Erwerbsminderungsrente.
Damit diese Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Damit überhaupt ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente entsteht, müssen in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sein.
Um die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt zu bekommen, dürfen Sie nicht mehr in der Lage sein, irgendeiner Tätigkeit mehr als sechs Stunden täglich nachzugehen.
Um die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten, dürfen Sie nicht mehr in der Lage sein, mehr als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachzugehen.

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gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente

Wer glaubt, mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gut abgesichert zu sein, unterliegt ebenfalls einem großen Irrtum.
Die durchschnittliche Rentenhöhe im Jahr 2023 lag bei Bezug einer halben Erwerbsminderungrente bei nur knapp 630 Euro monatlich.
Bei Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente lag die durchschnittliche Rentenhöhe bei nur 995 Euro.

Selbst wenn Sie als Hubschrauberpilot eine Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen würden, wäre diese aller Wahrscheinlichkeit nach so gering, dass Sie Ihren bisherigen Lebensstandard nicht aufrechterhalten könnten.

Warum Sie als Hubschrauberpilot voraussichtlich keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommen

Werden Sie als Hubschrauberpilot aus gesundheitlichen Gründen fluguntauglich, weil Sie das Medical nicht bestehen, sind Sie berufsunfähig, aber eher nicht erwerbsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung.
Hierzu ein Beispiel:
Wegen einer Augenerkrankung bestehen Sie das Medical nicht mehr und dies führt zu einem Lizenzverlust mit einer daraus resultierenden Fluguntauglichkeit.
Sie wenden sich an die gesetzliche Rentenversicherung und beantragen die Erwerbsminderungsrente.
Nach einer Zeit des Wartens erhalten Sie den Ablehnungsbescheid der GRV mit dem Hinweis, dass Sie nicht erwerbsunfähig sind.
Warum erfolgte der Ablehnungsbescheid in diesem Beispiel?
Erwerbsunfähig ist, wer nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner Tätigkeit theoretisch nachzugehen.
Als fluguntauglicher Hubschrauberpilot könnten Sie beispielsweise noch mehr als sechs Stunden täglich als Pförtner arbeiten.
Damit stehen Sie nach der Definition der gesetzlichen Rentenversicherung dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch zur Verfügung und sind nicht erwerbsgemindert!

Diese theoretisch mögliche Arbeit muss nicht tatsächlich ausgeübt werden, es muss lediglich ein Beruf am Arbeitsmarkt existieren, den Sie ausüben könnten.

Nur mit einer Loss-of-License Versicherung (LoL-Versicherung) können Sie sich als Hubschrauberpilot gegen die finanziellen Folgen einer Fluguntauglichkeit absichern!

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