Willkommen bei FinanzService Weinand - Spezialist für Loss-of-License Versicherung (LoL-Versicherung) für Hubschrauberpilot
Viele Hubschrauberpiloten suchen nach einer Loss-of-License Versicherung (LoL-Versicherung), die Ihnen bei Lizenzverlust aus gesundheitlichen Gründen eine monatliche Rente zahlt.
Es gibt am deutschen Versicherungsmarkt keine Berufsunfähigkeitsversicherung für Hubschrauberpiloten mit einer expliziten Loss-of-Licence Klausel.
Infolgedessen sehen wir nahezu täglich völlig unbrauchbare Absicherungen, die Hubschrauberpiloten als gleichwertige Absicherung des Lizenzverlustsrisikos angeboten werden und auch abgeschlossen werden.
Als Hubschrauberpilot sollten Sie sich nicht auf solche Kompromisslösungen einlassen, denn im Schadenfall besteht die Möglichkeit, dass Sie aufgrund einer falschen Empfehlung Ihres Vermittlers entweder die falsche Absicherung gewählt haben oder sich in trügerischer Sicherheit wiegen.
Wie diese als Ersatz für eine LoL-Versicherung angebotenen Absicherungen für Helikopterpiloten aussehen und wo die K.-o.-Kriterien für diese liegen, wird im Nachfolgenden betrachtet.
Fallstudie eins:
Loss-of-License Versicherung als Summenversicherung
Wir sehen oft, dass Hubschrauberpiloten eine Summenversicherung, also eine Versicherung, die bei Lizenzverlust eine versicherte Summe auszahlt, als Loss-of Licence Versicherung (LoL-Versicherung) verkauft wird.
Diese Versicherungen werden mit Werbeaussagen wie "keine abstrakte und konkrete Verweisung", "Leistung bei Verlust des Medicals" und weiteren wunderbar klingenden Aussagen, wie zum Beispiel "keine monatliche Rente, die evtl. entfallen kann", beworben.
Betrachtung der Unterschiede BU-Versicherung mit Rentenzahlung und Loss-of-License Versicherung (LoL-Versicherung) als Summenversicherung für Hubschrauberpiloten:
Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Art der Auszahlung: Während in einem Fall eine einmalige Kapitalauszahlung erfolgt, wird im anderen Fall eine monatliche Rente gezahlt.
Summenversicherung verkauft als Loss-of-Licence Versicherung:
Nun wissen wir, dass Sie bei dieser Summenversicherung eine einmalige Summe erhalten könnten. Interessanter ist jedoch, unter welchen Voraussetzungen Sie überhaupt Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme haben.
Hierzu werfen wir einen Blick auf die Bedingungen und Leistungsvoraussetzungen.
Hier findet man oft folgende Formulierungen:
"Dauernde Berufsunfähigkeit/Loss of Licence liegt vor, wenn die versicherte Person durch Unfall (…) oder Krankheit (…) auf Dauer vollständig außerstande ist, die im Versicherungsschein genannte berufliche Tätigkeit aktiv auszuüben."
Unsere Philosophie ist es, dass wir nur Versicherungen anbieten, die wir selbst auch abschließen würden und die klar und deutlich definieren, was den Leistungsfall auslöst.
Unklare Begriffe und interpretierbare Versicherungsbedingen können im Leistungsfall zu Problemen führen.
Betrachten wir nun, welche Unklarheiten auftreten könnten und ob diese ausgeräumt werden können oder möglicherweise neue Unsicherheiten entstehen.
Der Begriff „vollständig“ lässt sich in diesem Zusammenhang wohl am einfachsten als „100 %“ erklären. Hinzu kommt jedoch ein weiterer wichtiger Ausdruck: „dauernde Berufsunfähigkeit“.
„Dauernde“ wird dabei als „auf Dauer“ und in Verbindung mit „vollständig“ definiert.
In Deutschland wird auf Dauer oder dauerhaft meist mit einem Zeitraum von drei Jahren definiert.
Allerdings müssten Sie als Versicherter in diesem Fall einen Arzt finden, der Ihnen die Fluguntauglichkeit über diesen Zeitraum prognostiziert.
Diesen Arzt müssten Sie zunächst einmal finden, was die erste Schwierigkeit darstellt.
Die Dauer kann ebenso präzise und unmissverständlich definiert werden wie in diesem Beispiel:
„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann oder sechs Monate nicht mehr ausgeübt hat.“
Sechs Monate sind ein klar definierter Zeitraum, der unmissverständlich ist und keinerlei Interpretationsspielraum zulässt.
Zusätzlich sind 50 % wohl eher zu erreichen und klarer definiert, als eine vollständige und dauerhafte Arbeitsunfähigkeit.
Hinzu kommt, dass es bei einem Lizenzverlust (Loss-of-License) wahrscheinlich unerheblich ist, ob eine 50-prozentige Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
In diesem Fall wird ohnehin von einer vollständigen, also 100-prozentigen, Berufsunfähigkeit des Hubschrauberpiloten ausgegangen.
K.-o.-Kriterium Nummer 1:
Alle uns bekannten Loss-of-License Versicherungen für Hubschrauberpiloten schließen psychische Erkrankungen als Leistungsgrund aus!
Bedenkt man, dass psychische Erkrankungen mittlerweile die Hauptursache für Berufsunfähigkeiten und Lizenverlust sind, ist dieser Ausschluss ein absolutes K.-o.-Kriterium für die LoL-Versicherung für Helikopterpiloten als Summenversicherung.
K.-o.-Kriterium Nummer 2:
...Die dauernde Berufsunfähigkeit / Loss of Licence muss spätestens innerhalb von 24 Monaten vom Unfalltage an gerechnet oder innerhalb von 24 Monaten vom erstmaligen Auftreten der Krankheit (Krankheitsbeginn) eingetreten und spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren sechs Monaten von einem Arzt nach Wahl des Versicherungsnehmers schriftlich festgestellt und vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person bei dem Versicherer textlich geltend gemacht sein. ...
Stellen Sie sich vor, Sie erhalten bei einer Routineuntersuchung eine zufällige Diagnose – die Krankheit tritt zum ersten Mal auf.
Sie fühlen sich jedoch völlig gesund und sind in keiner Weise beeinträchtigt.
Der Krankheitsverlauf ist glücklicherweise sehr langsam und kann durch medizinische Behandlung zusätzlich erheblich verzögert werden.
Nach drei oder vier Jahren schreitet die Krankheit jedoch so weit fort, dass Sie berufsunfähig werden.
In einem solchen Fall würde die Berufsunfähigkeit nicht innerhalb von 24 Monaten eintreten, und es bestünde kein Anspruch auf die vereinbarte Leistung.
K.-o.-Kriterium Nummer 3:
Der Versicherer kann den Vertrag kündigen!
Das ist ebenfalls ein absolutes K.-o.-Kriterium!
Hier heißt es in den Bedingungen:
"Darüber hinaus ist eine Vertragsauflösung unter den nachfolgend aufgeführten Umständen möglich:
… B. Durch den Versicherer
▪ mit einer Frist von 60 Tagen nach der Entschädigungsleistung im Schadenfall.
▪ mit einer Frist von 60 Tagen zu jeder Hauptfälligkeit."
Weiterhin hat der Versicherer zusätzliche Möglichkeiten den Vertrag zu kündigen!
K.-o.-Kriterium Nummer 4:
Zusätzliche Möglichkeiten des Versicherers den Vertrag zu kündigen
Im Bedingungswerk heißt es:
... Der Versicherungsnehmer oder der Versicherte muss den Versicherer … über berufliche oder sportliche Risikoänderungen innerhalb von 14 Tagen nach deren Kenntnisnahme informieren, wenn diese Änderungen eine Situation schaffen, auf welche die bei Vertragsabschluss gemachten Angaben nicht mehr zutreffen. ...
... Stellen diese Änderungen ein neues und/oder größeres Risiko dar, welches der Versicherer im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung abgelehnt oder nur mittels Beitragserhöhung oder Deckungsminderung versichert hätte, so zieht die Nichtangabe der Risiken die vorgesehenen Sanktionen nach Ziffer 11.4 nach sich.
Der Versicherer hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 10 Tagen zu kündigen oder eine Beitragserhöhung vorzuschlagen...
Nahezu alle Summenversicherungen, die als LoL-Versicherungen für Hubschrauberpiloten verkauft werden, haben diese oder zumindest ähnliche Versicherungsbedingungen als Vetragsgrundlage zugrunde gelegt.
Unsere Loss-of-Licence Versicherung verzichtet sowohl auf das Kündigungsrecht des Versicherers, als auch auf die abstrakte und konkrete Verweisung und auf gefährliche Ausschlüsse zum Nachteil des Hubschrauberpiloten!
Die Grundfähigkeitsversicherung (Fähigkeitenversicherung):
Leider sehen wir sehr oft, dass Hubschrauberpiloten eine Grundfähigkeitsversicherung oder Fähigkeitenversicherung als Ersatz für eine Loss-of-License Versicherung (LoL-Versicherung) oder BU-Versicherung verkauft wird.
Dies kann mehrere Gründe haben.
Ein Grund ist, dass Ihr Vermittler keine Möglichkeit hat, Ihnen als Hubschrauberpilot eine BU-Versicherung anzubieten, die auch bei einem Lizenzverlust leistet, weil "seine Versicherungsgesellschaft" keine Hubschrauberpiloten in der BU-Versicherung absichert.
Ein anderer Grund kann sein, dass dem Vermittler die nötige Kenntnis zur richtigen Absicherung von Hubschrauberpiloten fehlt.
Warum eine Fähigkeitenversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung eine völlig unbrauchbare Absicherung für Hubschrauberpiloten ist, erläutern wir im Folgenden.
Der Super-Gau für Sie als Hubschrauberpilot: Die Fähigkeitenversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung.
Eine Grundfähigkeitenversicherung oder Fähigkeitenversicherung deckt genau das ab, was der Begriff schon sagt. Nämlich die die Unfähigkeit bestimmte Tätigkeiten auszuführen.
Diese Tätigkeiten sind abschließend im Versicherungsschein aufgezählt.
Dies bedeutet, dass Sie nur dann eine Leistung aus der Versicherung erhalten, wenn die definierte Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden kann.
Nehmen wir als Beispiel den Punkt "Gebrauch einer Hand".
Dies definiert ein Versicherer wie folgt (Abweichungen bei anderen Versicherern können jenach Bedingungswerk vorkommen, sind aber generell ähnlich):
Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person mit der rechten oder linken Hand nicht mehr in der Lage ist:
- ein leeres Wasserglas, einen Pinsel oder einen Kochlöffel zu greifen und mit abgestütztem Unterarm fünf Minuten lang zu halten,
- mit einer Schere ein Blatt Papier durchzuschneiden,
- eine Schraube, die an ein gedübeltes Loch angesetzt ist, mit einem Schraubendreher hinein- und wieder herauszudrehen, oder
- eine geöffnete Flasche mit Schraubverschluss zu verschließen und wieder zu öffnen.
Dies ist nur ein Beispiel für eine der versicherten Grundfähigkeiten.
Aber es wird deutlich, dass diese Art der Versicherung keine BU-Versicherung und erst recht keine LoL-Versicherung für Hubschrauberpiloten ersetzen kann.
Der Verlust einer dieser versicherten Fähigkeiten hat selbstverständlich den Verlust der Fluglizenz zur Folge, aber der Lizenzverlust (Loss-of-License) ist nicht der Leitungsauslöser.
Lediglich, wenn die im Versicherungsschein genannte Fähigkeit verloren geht und die als Verlust definierten Kriterien erfüllt sind, wird eine Leistung aus der Versicherung fällig.
Der Super-Gau für Sie als Hubschrauberpilot, wenn Sie Ihre Lizenz aus anderen gesundheitlichen Gründen verlieren, mit der Konsequenz, dass Sie keinerlei Leistungen erhalten werden.
Die Grundfähigkeitsversicherung oder Fähigkeitenversicherung ist ein SUPER-K.-o.-Kriterium für die Absicherung von Hubschrauberpiloten bei Lizenzverlust und sollte keinesfalls als BU-Versicherung oder Ersatz für eine Loss-of-Licence (LoL-Versicherung) abgeschlossen werden!
Eiskalt läuft es uns auch über den Rücken, wenn wir sehen, dass Ihnen als Hubschrauberpilot eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Ersatz für eine Loss-of-Licence Versicherung (LoL-Versicherung) verkauft wurde.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist natürlich reizvoll, weil sie günstig ist.
Schaut man sich aber einmal an, was Sie als Hubschrauberpilot erhalten, wenn Sie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen und glauben, Sie wären bei einem Verlust der Lizenz aus gesundheitlichen Gründen abgesichert, dann haben Sie sich leider getäuscht oder sind überredet worden, solch eine für Hubschrauberpiloten nahezu sinnlose Versicherung abzuschließen.
Warum eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung keine Lösung für Hubschrauberpiloten ist.
Eine Person gilt als erwerbsunfähig, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder Verletzung dauerhaft keine Tätigkeit mehr ausüben kann, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten wird.
Dabei ist es irrelevant, ob die betroffene Person:
- zuvor einen bestimmten Beruf ausgeübt hat,
- eine bestimmte soziale Stellung oder ein bestimmtes Einkommen erreicht hat, und
- ob Arbeitsplätze in der gewünschten Tätigkeit verfügbar sind.
Ein Beispiel:
Können Sie als Hubschrauberpilot trotz gesundheitlicher Einschränkungen und damit verbundenem Lizenzverlust noch mindestens drei Stunden täglich als Verkäufer in einem Supermarkt arbeiten, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen – selbst wenn ihm eine solche Stelle nicht angeboten wird.
Dies verdeutlicht, dass der Leistungsumfang einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung deutlich geringer ist als der einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch bei Lizenzverlust (Loss-of-License) leistet.
Trotzdem wird diese Versicherungsart häufig zusammen mit Grundfähigkeitsversicherungen als kostengünstige Alternative angeboten. Dabei werden die Einschränkungen und Gründe für den günstigeren Beitrag oft nicht ausreichend thematisiert.
Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind für Hubschrauberpiloten nicht geeignet - K.-o.-Kriterium!