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Hubschrauberpilot
LoL-Versicherung

LoL-Versicherung als Summenversicherung

Die Loss-of-License Versicherung als Summenversicherung für Hubschrauberpiloten

Loss-of-Licence Versicherung als Summenversicherung

Die Loss-of-License Versicherung als Summenversicherung für Hubschrauberpiloten

Oft werden auf Webseiten und von Vermittlern sogenannte "echte Loss-of-License-Versicherungen" für Hubschrauberpiloten angeboten und als die ultimative Lösung für den Beruf Helikopterpilot angepriesen.

Hier wollen wir einmal diese Summenversicherungen genauer betrachten und Ihnen als Hubschrauberpilot aufzeigen, warum wir diese LoL-Versicherungen nicht als empfehlenswert betrachen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) oder Loss-of-License Versicherung sollte vor allem so ausgestaltet sein, dass sie Ihnen als Hubschrauberpilot im Leistungsfall möglichst problemlos die versicherte Leistung auszahlt.

Die als "echte LoL-Versicherung" angepriesene Summenversicherung beinhaltet jedoch einige Klauseln und Fallstricke, die im Leistungsfall zur Fallgrube werden können.

Diese Fallgruben, die die in diesen Loss-of-License Versicherungen enthalten sind, betrachten wir im Folgenden.

Die Werbeversprechen der Loss-of-Licence Versicherung (LoL-Versicherung) als Summenversicherung für Hubschrauberpiloten

Einmalzahlung
Hier wird beworben, dass im Leistungsfall keine monatliche Rente, die eventuell entfallen kann, versichert ist.
Dies ist richtig, jedoch sollte man als Hubschrauberpilot bedenken, wie wahrscheinlich es ist, dass man seine Lizenz, die man aus gesundheitlichen Gründen verloren hat, wiedererlangt.
Eine monatliche Rente aus einer Loss-of-License Versicherung wird so lange gezahlt, wie man fluguntauglich bzw. berufsunfähig ist.
In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Lizenz wiedererlangt wird, wird die Zahlung eingestellt.
Die Einmalzahlung ist in der Höhe beschränkt auf das fünffache Jahreseinkommen.
Eine LoL-Versicherung, die eine monatliche Rente zahlt, zahlt diese bis zum vereinbarten Endalter.
Dies übertrifft das fünffache Jahreseinkommen oftmals um ein Vielfaches.

Einheitlicher Beitrag für Mann und Frau
Dies als Verkaufsargument zu benutzen finden wir belustigend.
In Deutschland ist ein einheitlicher Beitrag für Mann und Frau gesetzlich vorgeschrieben.

Weltweiter Versicherungsschutz
Weltweiten Versicherungsschutz bieten inzwischen nahezu alle Berufsunfähigkeitsversicherer an.
Dieses Verkaufsargument ist auch nicht unbedingt ein schlagendes Argument für die Loss-of-Licence Versicherung als Summenversicherung für Hubschrauberpiloten.

Verzicht auf jegliche Verweisung
Dies ist ein gutes Argument zum Anschluss einer Loss-of-License Versicherung für Sie als Hubschrauberpilot.
Selbstverständlich wird bei unserer LoL-Versicherung für Hubschrauberpiloten auch auf die abstrakte und konkrete Verweisung verzichtet.

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Vergleich der LoL-Versicherung für Hubschrauberpiloten als Summenversicherung und als BU-Versicherung mit einer monatlichen Rente

Hierzu betrachten wir zunächst einmal, wann bei der Loss-of-Licence Summenversicherung Berufsunfähigkeit vorliegt.
Hierzu heißt es in den Bedingungen:
Volle Berufsunfähigkeit/Loss of Licence:
Dauernde Berufsunfähigkeit / Loss of Licence liegt vor, wenn die versicherte Person durch Unfall oder Krankheit auf Dauer vollständig außerstande ist, die im Versicherungsschein genannte berufliche Tätigkeit aktiv auszuüben.
In unserer LoL-Versicherung für Sie als Hubschrauberpilot ist Berufsunfähigkeit so formuliert:
Sie erhalten die vereinbarten Leistungen, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen ununterbrochen wenigstens sechs Monate mindestens zu 50 % außer Stande ist, ihrem zuletzt bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf nachzugehen.

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LoL-Summenversicherung für Hubschrauberpilot

Ist diese unterschiedliche Definition der Berufsunfähigkeit für Sie als Hubschrauberpilot wirklich so relevant?

Unseres Erachtens stellt allein die Definition der Berufsunfähigkeit bei der LoL-Versicherung als Summenversicherung für Sie als Hubschrauberpilot ein Kriterium dar, wegen dessen vom Abschluss dieser Versicherung abgesehen werden sollte.
Insbesondere sollte sich der Hubschrauberpilot darüber bewusst sein, was dauernde Berufsunfähigkeit bedeutet.
Nach der Rechtsprechung in Deutschland geht man bei einer dauernden Berufsunfähigkeit von einem Zeitraum von mindestens drei Jahren aus.
Diese dauernde Berufsunfähigkeit muss dem Hubschrauberpiloten ärztlich bestätigt werden, damit überhaupt eine Auszahlung zustande kommt.

Unsere LoL-Versicherung für Hubschrauberpiloten hat klar definierte Zeiträume

Sie erhalten die vereinbarten Leistungen, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen ununterbrochen wenigstens sechs Monate mindestens zu 50 % außer Stande ist, ihrem zuletzt bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf nachzugehen.

Sechs Monate sind ein klar definierter Zeitraum. Dauernd und vollständig sind hingegen eher schwammige Begriffe, die einen Auslegungsspielraum für den Versicherer offen lassen.

Möglichkeit eines Tagegelds in der LoL-Summenversicherung

Eine vorübergehende Berufsunfähigkeit kann in der Loss-of-License Summenversicherung durch ein Tagegeld abgesichert werden.
Ob dies sinnvoll ist, schauen wir uns nun an:
Zur Vergleichbarkeit betrachten wir ein Tagegeld ab dem 180. Tag und die Kosten einer solchen Summenversicherung im Vergleich zu unserer LoL-Versicherung für Hubschrauberpiloten.

Wichtig zu wissen:
Bei der LoL-Versicherung schließt sich die Zahlung der Versicherungssumme und die Zahlung eines Tagegelds aus!
In der Regel wird das Tagegeld nur 365 Tage gezahlt! Eine Verlängerung ist gegen Zuschlag auf den Beitrag allerdings möglich.

K.-o.-Aspekte für die LoL-Summenversicherung für Hubschrauberpiloten

K.-o.-Aspekt 1: Die Definition der Berufsunfähigkeit
Wie bereits oben beschrieben, ist die Definition der Berufsunfähigkeit nicht klar und eindeutig.
Der Zeitraum, ab dem eine Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Loss-of-Licence die versicherte Leistung zahlt, muss klar definiert sein und nicht mit interpretierbaren Zeiträumen wie dauerhaft beschrieben werden.
Bei unserer LoL-Versicherung für Hubschrauberpiloten sind dies sechs Monate.
Die Loss-of-License Summenversicherung nutzt zur Definition der Berufsunfähigkeit weiterhin den Begriff "vollständig außerstande". Auch dieser Begriff ist unseres Erachtens nicht eindeutig genug.
Unsere LoL-Versicherung definiert die Berufsunfähigkeit mit "nicht mehr in der Lage den zuletzt ausgeübten Beruf zu mehr als 50 % auszuüben".

K.-o.-Aspekt 2: Die Meldefrist
In den Bedingungen der Loss-of-Licence Summenversicherung heißt es:
Die dauernde Berufsunfähigkeit / Loss of Licence muss spätestens innerhalb von 24 Monaten vom Unfalltage an gerechnet oder innerhalb von 24 Monaten vom erstmaligen Auftreten der Krankheit (Krankheitsbeginn) eingetreten und spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren sechs Monaten von einem Arzt nach Wahl des Versicherungsnehmers schriftlich festgestellt und vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person bei dem Versicherer textlich geltend gemacht sein.

Was aber wäre, wenn eine Krankheit diagnostiziert wird, die Sie in Ihrem Beruf Hubschrauberpilot nicht einschränkt? Sie fühlen sich gut und arbeiten normal weiter. Die Krankheit verschlimmert sich jedoch im Laufe der Zeit und nach drei Jahren seit der Diagnose werden Sie fluguntauglich geschrieben.
Die Meldefrist ist abgelaufen und Sie erhalten keine Leistung aus Ihrer LoL-Summenversicherung.
In unserer Loss-of-License Versicherung wird auf Meldefristen verzichtet, mit ihr wären Sie in diesem Fall auf der sicheren Seite.

K.-o.-Aspekt 3: Die Ausschlüsse
Die Loss-of-License Summenversicherung beinhaltet Ausschlüsse, von denen wir hier nur den unserer Meinung nach wichtigsten betrachten.
Nicht versichert sind:
Psychiatrische Krankheiten wie Psychosen, Psychoneurosen, psychogene Reaktion oder funktionelle Störung psychischen Ursprungs entsprechend der Klassifikation der Krankheiten nach ICD, es sei denn diese wurden durch einen unter diesem Versicherungsvertrag versicherten Unfall oder eine versicherte Krankheit verursacht.
Damit sind mehr als 40 % aller Ursachen für Berufsunfähigkeiten bzw. Fluguntauglichkeiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen!
Dieser Ausschluss ist in unseren Augen ein absolutes K.-o.-Kriterium für die LoL-Summenversicherung.
Daneben gibt es noch weitere Ausschlüsse, auf die wir hier jetzt eingehen.
In unserer LoL-Versicherung für Hubschrauberpiloten sind psychische Erkrankungen eingeschlossen!

K.-o.-Aspekt 4: Die Versicherung kann den Vertrag kündigen
In den Versicherungsbedingungen steht: Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres geschlossen, sofern im Versicherungsschein nichts anderes bestimmt ist. Er verlängert sich automatisch ohne erneute Gesundheitsprüfung um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von 60 Tagen durch den Versicherer oder den Versicherungsnehmer gekündigt wurde.

Neben dieser "normalen Kündigung" durch den Versicherer hat dieser weitere Möglichkeiten die LoL-Summenversicherung zu kündigen.
Diese bestimmen sich durch sogenannte Anzeigepflichten.
Hierzu steht in den Versicherungsbedingungen:
"Der Versicherungsnehmer oder der Versicherte muss den Versicherer … über berufliche oder sportliche Risikoänderungen innerhalb von 14 Tagen nach deren Kenntnisnahme informieren, wenn diese Änderungen eine Situation schaffen, auf welche die bei Vertragsabschluss gemachten Angaben nicht mehr zutreffen.
Stellen diese Änderungen ein neues und/oder größeres Risiko dar, welches der Versicherer im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung abgelehnt oder nur mittels Beitragserhöhung oder Deckungsminderung versichert hätte, so zieht die Nichtangabe der Risiken die vorgesehenen Sanktionen nach Ziffer 11.4 (11.4 Unvollständige oder unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen berechtigen den Versicherer, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Versicherungsnehmer.)nach sich.
Der Versicherer hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 10 Tagen zu kündigen oder eine Beitragserhöhung vorzuschlagen."
Wer denkt bei einem eventuell schon Jahre laufenden Vertrag an diese Klausel, sofern er sie überhaupt kennt?
In unserer Hubschrauberpiloten LoL-Versicherung gibt es solche Klauseln nicht.
Hobbys, sportliche Aktivitäten oder berufliche Veränderungen müssen in unserer Loss-of-Licence Versicherung nicht angegeben werden, wenn sie nach Beginn der Versicherung angefangen werden oder eintreten.
So sind Sie auf der sicheren Seite.

Unsere LoL-Versicherung für Hubschrauberpiloten kann nur vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Der Versicherer hat in unserer Loss-of-License Versicherung kein Kündigungsrecht!

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