Willkommen bei FinanzService Weinand - Spezialist für Loss-of-License Versicherung (LoL-Versicherung) für Hubschrauberpilot
In letzter Zeit sehen wir häufiger, dass Verkehrspiloten und Hubschrauberpiloten Versicherungen als Berufsunfähigkeitsversicherungen oder als Loss-of-Licence Versicherungen angeboten bzw. verkauft werden, die dem Bedarf in keiner Weise gerecht werden.
Es handelt sich hierbei um Grundfähigkeitsversicherungen mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel.
Diese werden unter den verschiedensten Produktnamen, wie beispielsweise Körperschutzpolice, Body Protect, Existenzschutzversicherung, Vital Schutz Komfort oder Fähigkeitenschutz angeboten.
Der Verkauf dieser Versicherungen stützt sich hierbei hauptsächlich auf den Zusatzbaustein „Arbeitsunfähigkeitsklausel“.
Diese Arbeitsunfähigkeitsklausel wird dem Piloten dann als Loss-of-Licence Absicherung bzw. Berufsunfähigkeitsabsicherung verkauft.
Die Grundfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel ist keine Loss-of-Licence Versicherung. Sie ist für Sie als Hubschrauberpilot völlig ungeeignet Ihr berufliches Risiko abzusichern!
Eine Grundfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel (GF + AU) und eine Loss-of Licence Versicherung bzw. BU-Versicherung bedienen zwei grundsätzlich verschiedene Risiken.
Insbesondere für Verkehrspiloten und Hubschrauberpiloten ist eine GF + AU Police keine adäquate Alternative, sondern im Gegenteil eine denkbar schlechte Wahl.
Warum dies so ist, wird im Folgenden erläutert.
Zunächst einmal handelt es sich um vollkommen verschiedene Versicherungsprodukte.
In der Grundfähigkeitsversicherung ist der Wegfall einzelner körperlicher oder geistiger Grundfähigkeiten (z. B. Sehkraft, Gehen, Heben) versichert.
Eine Leistung aufgrund anderer als der im Versicherungsschein aufgeführten Leistungen ist ausgeschlossen.
Hier soll am Beispiel „Heben“ einmal dargestellt werden, wann eine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung erbracht wird.
In den Versicherungsbedingungen heißt es bei einem großen Versicherer:
„Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage mit beiden Händen einen Gegenstand von 5 Kilogramm (zum Beispiel einen Werkzeugkoffer oder einen Farbeimer) oder mit der rechten oder der linken Hand einen Gegenstand von 2 Kilogramm (zum Beispiel einen Aktenkoffer)
in Hüfthöhe von einem Tisch anzuheben und 5 Meter weit über einen ebenen, festen Boden zu tragen.“
Kann die versicherte Person diese Tätigkeit noch ausüben, wird keinerlei Leistung aus der Versicherung fällig.
Ähnlich strenge Kriterien gelten auch für alle weiteren versicherten Fähigkeiten.
Somit ist eine Grundfähigkeitsversicherung absolut nicht geeignet einen Verkehrs- oder Hubschrauberpiloten bei Lizenzverlust abzusichern.
Das Verkaufsargument „Arbeitsunfähigkeitsklausel“, welches uns in letzter Zeit häufig begegnet, wenn einem Piloten eine Grundfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel als „BU-Versicherung“ oder gar als „Loss-of-Licence“ Versicherung verkauft wird, sehen wir als schlichtweg unverantwortlich, wenn nicht sogar als Provisionsschinderei an.
Wer einem Piloten eine Grundfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Loss-of-Licence Versicherung verkauft, hat entweder keine Kenntnis im Bereich Pilotenabsicherung oder will einfach nur Provision schinden.
Falsch beraten ist der Pilot ohnehin mit dieser vermeintlichen Berufsabsicherung.
In der Arbeitsunfähigkeitsklausel wird in der Regel vereinbart, dass bei einer ununterbrochenen Krankschreibung von mindestens sechs Monaten die in der Grundfähigkeitsversicherung vereinbarte Rente gezahlt wird.
Die Zahlung dieser Rente wegen Krankschreibung ist allerdings meistens auf zwei Jahre begrenzt.
Diese Begrenzung gilt nicht für die jeweilige Krankschreibung, sondern bezieht sich auf die gesamte Vertragslaufzeit.
Nach maximal zwei Jahren einer Rentenzahlung wegen Krankschreibung ist also „Schluss mit lustig“, weitere Zahlung werden nicht erbracht.
Schauen wir uns hierzu einmal am Beispiel des Berufs Pilot an, warum auch diese Absicherung absolut nicht ausreichend ist.
Die Tauglichkeitsklasse 1 wird nach der EASA-Tauglichkeits-Tabelle beispielsweise verweigert, wenn eine symptomatische Hypotonie (niedriger Blutdruck) oder eine dauerhafte Hypertonie (hoher Blutdruck) festgestellt wird.
Diese Diagnosen werden aber wohl kaum zu einer ununterbrochenen Krankschreibung von mehr als sechs Monaten führen.
In diesem Fall würde die Lizenz entzogen, Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel würden jedoch nicht erbracht.
Der versicherte Pilot befindet sich mit dem Abschluss einer solchen Versicherung in einer trügerischen Sicherheit.
In einer BU-Versicherung mit Loss-of-Licence Klausel ist explizit der Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 versichert.
Verliert der versicherte Pilot die Lizenz aus gesundheitlichen Gründen zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente und zwar so lange, bis entweder die Tauglichkeitsklasse wiedererlangt wird oder die Laufzeit des Vertrags endet.
In dieser Versicherung ist keine Begrenzung der Zahlung auf einen bestimmten Zeitraum (z.B. zwei Jahre) innerhalb der Vertragslaufzeit vereinbart.
Gleiches gilt für eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Hubschrauberpiloten.
Verliert ein Hubschrauberpilot aus gesundheitlichen Gründen seine Tauglichkeitsklasse und damit die Lizenz, gilt er als berufsunfähig.
Die versicherte BU-Rente wird ausgezahlt solange der Hubschrauberpilot berufsunfähig in seinem zuletzt ausgeübten Beruf (Helikopterpilot) ist.
Auch dies gilt ohne zeitliche Einschränkungen.
Eine Grundfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel ist für Piloten keine ausreichende Absicherung.
Hier wird weder der Lizenzverlust, noch der Beruf als Pilot abgesichert.
Nur eine Loss-of-Licence Versicherung bzw. eine gute BU-Versicherung sichert Piloten rundum vernünftig und richtig ab.
Die vermeintlich günstige Variante „Grundfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel“ ist eine „billige“ Möglichkeit, die Sie als Pilot in einer trügerischen Sicherheit wiegt und keinerlei Absicherung des Berufs enthält.