Willkommen bei FinanzService Weinand - Spezialist für Loss-of-License Versicherung (LoL-Versicherung) für Hubschrauberpilot
Viele Hubschrauber- und Helikopterpiloten haben eine Unfallversicherung. Dabei wissen sie meistens nicht, dass im Versicherungsschein zwar private und berufliche Unfälle als versichert beschrieben sind, aber berufliche Unfälle beim Führen eines Flugzeugs oder Hubschraubers im Kleingedruckten ausgeschlossen sind.
Leider machen viele Versicherungsvermittler oder Versicherungsvertreter nicht auf diesen Umstand aufmerksam.
Dies geschieht entweder aus Unkenntnis über den Bedarf eines Hubschrauberführers oder aus simplem Provisionsinteresse.
Wir überprüfen gern, ob Ihre berufliche Tätigkeit als Hubschrauberpilot in Ihrer Unfallversicherung eingeschlossen ist.
Bei über 90 % aller von Hubschrauberpiloten abgeschlossenen Unfallversicherung ist das berufliche Risiko nicht versichert!
Hier besteht für Sie als Hubschrauberpilot der dringende Bedarf Ihre bestehende Unfallversicherung zu überprüfen!
Wie allen Versicherungsverträgen liegen auch der Unfallversicherung Regeln zugrunde.
Diese Regeln werden in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben.
Für die Unfallversicherung sind dies die AUB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung).
Diese können je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif sehr unterschiedlich ausgestaltet sein.
Sie haben als Hubschrauberpilot eine Unfallversicherung?
Bestimmt findet sich hierin in Ihrem Angebot und in Ihrer Versicherungspolice auch ein Satz, der ungefähr so klingt:
"Unfälle passieren im Haushalt, im Beruf und in der Freizeit. Dann hilft Ihre Unfallversicherung. Egal, wo und wann sich der Unfall ereignet."
Sie fühlen sich gut abgesichert, denn Ihre Unfallversicherung deckt ja private, berufliche und Freizeitunfälle ab.
Leider stimmt dies für über 90 % der von Hubschrauberpiloten abgeschlossenen Unfallversicherungen nicht!
Ihr Versicherungsvermittler hat Ihnen die Unfallversicherung verkauft, die Sie bei privaten und beruflichen Unfällen, sowie in der Freizeit 24 Stunden am Tag und weltweit gegen Unfälle absichert.
ABER: Schauen Sie mal tiefer in Ihre AUB (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen).
Dort finden Sie eine Klausel, die "Ausgeschlossene Unfälle" heißt.
Unter dem entsprechenden Paragrafen Ihrer Unfallversicherung findet sich mit ziemlicher Sicherheit dieser Passus:
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
Unfälle der versicherten Person
• als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, soweit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt,
Beispiel: Pilot, Gleitschirm- oder Drachenflieger
• als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs,
Beispiel: Funker, Bordmechaniker, Flugbegleiter
• bei beruflichen Tätigkeiten, die mithilfe eines Luftfahrzeugs auszuüben sind.
Als Helikopterpilot brauchen Sie eine Unfallversicherung, die auch bei einem beruflichen Unfall leistet.
Es gibt am deutschen Versicherungsmarkt kaum eine Versicherungsgesellschaft, die berufliche Unfälle im Zusammenhang mit dem Führen eines Luftfahrzeugs, wozu auch Hubschrauber zählen, nicht ausschließt.
Sie brauchen als Hubschrauberpilot also eine Unfallversicherung, die berufliche Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs mitversichert.
Hierzu muss der Versicherungsschutz der AUB (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen) erweitert werden.
Dies muss schriftlich in den Versicherungsbedingungen festgehalten werden.
Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen von Versicherungsvermittlern. Der Versicherer wird sich im Leistungsfall immer auf die schriftlich dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen berufen.
Das aktive Luftfahrtrisiko muss explizit in den Vertragsbedingungen eingeschlossen sein.
Meistens geschieht dies durch eine zusätzliche Klausel, die das aktive Flugrisiko im Vertrag einschließt und wie folgendermaßen lautet:
"Versichert sind auch Unfälle, die die versicherte Person in ihrer Eigenschaft als beruflicher Führer... von Flugzeugen, Drehflüglern, ... in ursächlichem Zusammenhang mit dem Betrieb des Luftfahrzeugs vom Besteigen bis zum Verlassen erleidet."
Ohne diese Erweiterung des Versicherungsschutzes sind Sie als Hubschrauberpilot bei beruflichen Unfällen nicht versichert.
Dies stellt eine sehr große Lücke in dem Versicherungsschutz Ihrer Unfallversicherung dar, die Sie unbedingt beseitigen sollten.
Die meisten Unfallversicherungen sichern Sie als Hubschrauberpilot lediglich im privaten und Freizeitbereich ab.
Jegliche Unfälle in Verbindung mit Ihrer fliegerischen Tätigkeit sind nicht versichert.
Sie brauchen als Hubschrauberpilot eine Unfallversicherung, die das aktive Flugrisiko mitversichert.