Willkommen bei FinanzService Weinand - Spezialist für Loss-of-License Versicherung (LoL-Versicherung) für Hubschrauberpilot
Als Hubschrauberpilot fragen Sie sich natürlich, was eine LoL-Versicherung Ihnen bringt.
Im Nachfolgenden gehen wir darauf ein, was die Loss-of-Licence Versicherung (LoL-Versicherung) Ihnen als Hubschrauberpilot bringt und welche Leistungen versichert sind.
Hierzu muss erwähnt werden, dass Summenverscherungen, also Versicherungen, die eine einmalige Summe bei Lizenzverlust zahlen und eine Loss-of-Licence Klausel enthalten, unseres Erachtens keine ausreichende Absicherung bei Lizenzverlust des Hubschrauberpiloten darstellen.
Diese Versicherungen beinhalten oft unklare Definitionen und gefährliche Ausschlüsse, die sich im Leistungsfall als Fallstricke erweisen können.
Wir raten aufgrund dieser unklaren Definitionen und Ausschlüsse von diesen sogenannten LoL-Versicherungen für Sie als Hubschrauberpilot ab.
Worauf es bei der BU-Versicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung) als Hubschrauberpilot ankommt
Wenn eine BU-Versicherung prüft, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wird zunächst das gesamte Berufsbild, so wie es vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde, noch zu mehr als 50 % ausgeübt werden kann.
Bei einem Hubschrauberpiloten ist dies regelmäßig die fliegerische Tätigkeit.
Es gibt am deutschen Versicherungsmarkt keine Berufsunfähigkeitsversicherung die eine monatliche Rente bei Fluguntauglichkeit eines Hubschrauberpiloten zahlt UND eine Loss-of-Licence Klausel (LoL-Klausel) beinhaltet.
Sogenannte Loss-of-License Versicherungen als Summenversicherungen sind aufgrund der unklaren Definitionen im Bedingungswerk und aufgrund gefährlicher Ausschlüsse (z.B. Ausschluss psychischer Erkrankungen) für Sie als Hubschrauberpilot nicht geeignet und wägen Sie in einer trügerischen Sicherheit.
Das Dilemma:
Wie bereits erwähnt, gibt es am deutschen Versicherungsmarkt keine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie als Hubschrauberpilot, die eine monatliche Rente zahlt, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Gründe Ihre Lizenz verlieren und Ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen.
Summenversicherungen, die als Loss-of-Licence Versicherungen verkauft werden, fallen unseres Erachtens wegen Ausschlüssen und unklaren Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen als Alternative definitiv aus.
Wie kann der Hubschrauberpilot sich also richtig und gut versichern?
Die Lösung:
Sie brauchen eine Absicherung, die bei einem Lizenzverlust aus gesundheitlichen Gründen eine monatliche Rente zahlt.
Wenn der überwiegende Teil ihrer beruflichen Tätigkeit das Fliegen von Helikoptern oder Hubschraubern ist, stellt dies Ihr Haupttätigkeitsfeld dar.
Können Sie diese Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zu mehr als 50 % ausüben, sind Sie als Hubschrauberpilot berufsunfähig.
Worauf es ankommt:
Die BU-Versicherung, die Sie als Hubschrauberpilot abschließen, muss im Leistungsfall zahlen!
Hierzu sagt unserer Versicherer:
Im Leistungsfall legen wir das zum Zeitpunkt des Eintritts der BU konkret ausgeübte Berufsbild zugrunde.
Die gesundheitsbedingte Unfähigkeit für berufsprägende Arbeitsschritte würde dazu führen, dass ein sinnvolles Arbeitsergebnis im arbeitsrechtlich vereinbarten Umfang von der versicherten Person nicht mehr erzielt werden könnte.
Wenn der Versicherte zuletzt vor Eintritt der BU als Hubschrauberpilot beruflich tätig gewesen ist, wird natürlich die Flugtauglichkeit ein prägendes Merkmal darstellen und in diesem Fall zu einer bedingungsgemäßen BU führen.
Eine Verweisung auf eine andere berufliche Tätigkeit, die die versicherte Person bei Eintritt einer BU tatsächlich konkret ausübt (konkrete Verweisung) oder aber ausüben könnte (abstrakte Verweisung) ist bedingungsgemäß ausgeschlossen.
Die klare Antwort lautet: NEIN!
Sie brauchen eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei Lizenzverlust ohne "Wenn und Aber" leistet!
Die Loss-of-License Klausel erleichtert zwar die Feststellung des Leistungsfalls in der BU-Versicherung für Hubschrauberpiloten, ist allerdings kein "MUSS".
Ein Hubschrauberpilot ist berufsunfähig, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seine berufsprägende Tätigkeit auszuüben.
Dies ist der Fall, wenn er aufgrund gesundheitlicher Ursachen nicht mehr in der Lage ist, seine berufliche Tätigkeit, im Falle des Berufs Hubschrauberpilot ist dies die fliegerische Tätigkeit, auszuüben.
Im Falle eines Lizenzverlusts, also einer Loss-of-Licence, ist diese Tatsache gegeben und unser Versicherer zahlt die versicherte Rente.
Viel wichtiger für Sie als versichertem Hubschrauberpiloten ist der Verzicht auf die konkrete Verweisung!